Übersetzung der Chutba und Erläuterung von Regeln nach der Chutba des Eid al-Fitr
Frage
Ist es nach der Scharia zulässig, nach dem Vortrag der Chutba des Eid al-Fitr, wenn man auf diese Weise auf der Kanzel (Minbar) stehen bleibt, eine Rede zu halten, in der die Chutba übersetzt und die damit verbundenen Regeln erläutert werden?
Antwort
Dafür gibt es keinen Spielraum. Besser ist es, dass die Bestimmungen und Regeln, die mit dem Fest zusammenhängen, am Freitag vor dem Fest erläutert werden; die Chutba aber muss unbedingt auf Arabisch sein, und die notwendigen Bestimmungen sollten vor dem Festgebet erläutert werden.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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