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Der Bau eines zweiten Eidgah zur Beseitigung von Zwietracht

Frage

In einem Eidgah (Platz für das Festgebet) wurde seit jeher in allgemeiner Übereinstimmung das Festgebet verrichtet; später haben einige Männer wegen irgendeines Streits ein zweites Eidgah gebaut. In welchem Eidgah wird nun nach der Scharia das Gebet verrichtet, und fällt das zweite Eidgah nicht unter den Status der „Dirar“-[Moschee] oder doch nicht?

Antwort

Ein zweites Eidgah zu bauen, um Zwietracht und Spaltung hervorzurufen, ist unerlaubt. Wenn aber aus irgendeinem Grund Zwietracht entstanden ist und sie nur schwer anders zu beseitigen ist als durch den Bau eines zweiten Eidgah, dann ist der Bau eines zweiten Eidgah zulässig. Jedenfalls ist, wenn dieses Eidgah bereits gebaut und ordnungsgemäß gestiftet (Waqf)

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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