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Die rechtliche Stellung des Festgebetsplatzes (ʿIdgah)

Frage

Hier gibt es ein örtliches Feld von sehr großer Fläche, das als Friedhof gilt. Auf einem Teil dieser Fläche befindet sich ein befestigter Festgebetsplatz (ʿIdgah). Er ist von einer Mauer umgeben und hat ein Tor. Er und der Friedhof haben denselben Verwalter. Diese gesamte Fläche gilt seit vielen Jahrhunderten als Waqf, und auf der ʿIdgah wird ebenfalls seit Jahrhunderten das Festgebet (ʿId) verrichtet. Eine schriftliche Waqf-Urkunde gibt es nicht, aber sie gilt auf Grund mündlicher Widmung als Waqf.

Antwort

Die ʿIdgah hat in der Frage der Gültigkeit des Folgens hinter dem Imam (Dschamaʿa) die Bestimmung einer Moschee, in den übrigen Fragen aber hat sie nicht die volle Bestimmung einer Moschee. Zum Beispiel: einem Menschen im Zustand der großen rituellen Unreinheit (Dschanaba)

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