Wenn die Bezeugung des Neumonds spät eintrifft, wird das Festgebet verschoben
Frage
Wenn die Nachricht vom [Neu-]Mond ein oder zwei Stunden vor dem Zawal (Überschreiten des Sonnenhöchststands) eintrifft: Ist es erlaubt, das Festgebet am nächsten Tag zu verrichten oder nicht? Manche sagen, dass das Auslegen der Matten für die Reihen auf dem Eidgah (Platz für das Festgebet) in ein bis zwei Stunden nicht möglich ist. Auch für die rituelle Waschung (Wudu) und Ähnliches vergeht etwas Zeit. Ist dies nach der Scharia ein triftiger Grund oder nicht?
Antwort
Wenn der [Neu-]Mond vor dem Zawal zu einer solchen Zeit feststand, dass die Betenden die rituelle Waschung vollziehen, zum Eidgah kommen und das Gebet vor dem Zawal verrichten können, dann soll man das Gebet allein wegen des Auslegens der Matten nicht auf den nächsten Tag verschieben.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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