Die Bedingung des Sultans für die Festgebete
Frage
Das Festgebet (das Gebet der beiden Feste) bringt einmal im Jahr eine Freudenbotschaft. In einer solchen Lage ist es eine Bedrängnis (Haradsch), [für es] Bedingungen aufzustellen, die denen des Freitagsgebets gleichen (nämlich das Vorhandensein eines Sultans – und in diesem Land ist der Sultan kein Muslim, also dürfte es dann überhaupt kein Festgebet geben).
Antwort
Das Fest (die Freudenbotschaft) ist vom Gesetzgeber ﷺ festgelegt worden, daher ist es verpflichtend, dabei seine Anweisungen zu beachten. Ihr habt es nicht selbst erfunden, sodass ihr es verrichten könntet, wie ihr wollt.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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