Die Chutba in einer anderen Moschee nach dem bereits verrichteten Freitagsgebet
Frage
Mahmud verrichtete das Freitagsgebet und hielt die Chutba. Danach hielt er in einer anderen Moschee, weil dort kein Imam war, nur die Chutba und leitete das Gebet nicht. Ist diese Freitagspredigt für das Freitagsgebet gültig oder nicht?
Antwort
Diesen Einzelfall (Dschuzʾiyya) habe ich nirgends ausdrücklich gesehen. [Die Rechtsgelehrten] schreiben jedoch bestimmt, dass Chatib und Imam nicht notwendigerweise ein und dieselbe Person sein müssen, es aber besser (aula) ist, dass der, der die Chutba hält, auch das Freitagsgebet leitet.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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