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Das Freitagsgebet in einer Siedlung mit dreißig Häusern von Muslimen

Frage

In einem Dorf, in dem es dreißig Häuser von Muslimen gibt, befindet sich eine kleine Moschee, und zwei Meilen von diesem Dorf entfernt, in einer Kleinstadt, gibt es eine große Moschee, in der viele Muslime sind und in der das Freitagsgebet verrichtet wird. Kann unter diesen Umständen im genannten Dorf, in dem es nur dreißig Häuser von Muslimen gibt, das Freitagsgebet verrichtet werden oder nicht? (2) Wie viele Häuser von Muslimen muss es im Dorf geben, damit das Freitagsgebet gültig ist? (3)

Antwort

(1) Sie haben keine weiteren Umstände dieser Siedlung mit dreißig Häusern beschrieben: Wenn diese Siedlung eine solche ist, in der zum Beispiel die Bevölkerung drei bis vier Tausend Menschen beträgt, es einen Markt, Straßen und Gassen gibt und man alle täglichen Bedürfnisse decken kann – dann ist das Freitagsgebet dort gültig, auch wenn es nur dreißig muslimische Häuser gibt.

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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