Das Freitagsgebet in einer Siedlung, in der es fünfhundert Muslime gibt
Frage
Die Bevölkerung dieser Siedlung beträgt schätzungsweise zweitausend, davon sind fünfhundert Muslime. Es gibt zwei Moscheen, eine Grundschule auf Hindi, drei bis vier gewöhnliche Kramläden, in denen von den notwendigen Dingen nur Salz, Pfeffer, Petroleum und Ähnliches verkauft wird. Einmal in der Woche findet ein Ziegenmarkt statt, auf dem Stoffe, Gemüse und Ähnliches verkauft werden. Sind unter diesen Umständen hier das Freitagsgebet und die beiden Festgebete (Idain) zulässig oder nicht?
Antwort
In einer so kleinen Siedlung sind das Freitagsgebet und die Festgebete nicht gültig. Durch das Verrichten des Freitagsgebets wird das Fard dieser Zeit nicht erfüllt.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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