Der Status einer Stadt bestimmt sich nach dem Brauch (Urf)
Frage
Es gibt ein großes Dorf, dessen Einwohnerzahl vier Tausend beträgt; es hat dreizehn kleine Läden verschiedener Art – eines Schmieds, eines Zimmermanns, eines Goldschmieds, eines Töpfers, eines Händlers von Heilmitteln und Gewürzen (Attar) und dergleichen; es gibt auch ein Postamt. Hier wird seit etwa vierzig bis fünfzig Jahren das Freitagsgebet verrichtet, doch besteht seit langem auch eine Meinungsverschiedenheit [darüber]. Es gibt vier Moscheen, außerdem einen Eid-Gah (Platz für das Festgebet).
Antwort
Antwort (1) Folgendes ist unstrittig: Die Stellung des Freitagsgebets ist nicht wie die der übrigen fünf Gebete, bei denen es – wann immer, wo immer (im bewohnten Ort, in der Wüste, im Boot) und wie immer (allein oder in Gemeinschaft) es verrichtet wird – gültig wäre und die Pflicht (Fard) vom Menschen genommen würde.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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