Der Adhan vor dem Chatib mit seitlicher Verschiebung nach rechts oder links
Frage
Wenn der zweite Adhan des Freitagsgebets nicht unmittelbar vor dem Chatib (Bain Yadai l-Khatib) gerufen wird, sondern ein bis zwei Gaz (Längenmaß, ca. 0,9 m) nach links oder rechts versetzt, widerspricht das dann der Sunna oder nicht? Ist es im ersten Fall makruh tanzihi, makruh tahrimi, haram oder etwas anderes, und in welchem Maß wird dieser Muezzin schuldig?
Antwort
Auch auf diese Weise ist der Adhan richtig: Bei einer geringen Verschiebung nach rechts oder links widerspricht es nicht der Sunna und ist nicht makruh. [ar]فكونه بين يديه عام شامل لما كان في محاذاته أو شيئًا منحرفًا إلى اليمين أو الشمال، أو يكون على الأرض أو الجدار[/ar] „[Der Ausdruck] ‚vor ihm‘ ist allgemein: Er umfasst sowohl das, was ihm direkt gegenüberliegt, als auch…
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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