Die Antwort auf den zweiten Adhan und das Bittgebet danach
Frage
Ist es erlaubt, auf den zweiten Adhan des Freitagsgebets zu antworten und nach dem Adhan das Bittgebet (Dua) zu sprechen, oder nicht?
Antwort
Man soll weder mit der Zunge antworten noch das Bittgebet [mit der Zunge] sprechen, sondern im Herzen antworten und das Bittgebet ebenfalls im Herzen sprechen: [ar]قال: وينبغي أن لا يجيب بلسانه اتفاقًا في الأذان بين يدي الخطيب[/ar] „Er sagte: Und es gehört sich – einhellig –, auf den Adhan, [der] vor dem Chatib [gerufen wird], nicht mit der Zunge zu antworten“ („ad-Durr…
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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