Die Antwort auf den Adhan vor der Chutba
Frage
Wenn beim zweiten Adhan des Freitagsgebets der Imam zur Chutba aufsteht: Ist es erlaubt, auf den Adhan zu antworten und das Bittgebet zu sprechen, oder nicht? Einige Gelehrte verbieten es, andere erlauben es. In „al-Hidaya“ widerlegt Abdul Hayy am Rand die Aussage von „ad-Durr al-Muhtar“. Ich bitte Sie, eine Fatwa mit Verweisen auf die Bücher zu erteilen: Welche Ansicht ist richtig?
Antwort
[ar]وفي المجتبى في ثمانية مواضع إذا سمع الأذان لا يجيب: في الصلاة، واستماع خطبة الجمعة[/ar] „Und in ‚al-Mudschtaba‘: In acht Fällen antwortet man nicht, wenn man den Adhan hört: im Gebet, beim Zuhören der Freitags-Chutba …“ („al-Bahr ar-Raiq“).
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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