Verrichtung des Isal as-Sawab durch Kinder
Frage
Die Belohnung dafür, dass minderjährige Kinder den Koran lesen, beten oder einen anderen Gottesdienst verrichten – gebührt sie ihnen oder ihren Eltern? Außerdem veranstalten wir zum Zweck des Isal as-Sawab (Schenken der Belohnung) für jemanden eine Koranlesung, bei der auch minderjährige Kinder lesen. Können wir als [ihre] Bevollmächtigten (Wakil) für das von ihnen Gelesene den Isal as-Sawab an den Verstorbenen verrichten?
Antwort
Die guten Taten, die minderjährige Kinder verrichten – die Belohnung dafür verdienen sie selbst; die Eltern erhalten die Belohnung für Unterweisung und Erziehung. So steht es in „ad-Durr al-Muhtar“. Wenn Kinder, nachdem sie den Koran gelesen haben, jemandem dessen Belohnung schenken, so wird ihre eigene Belohnung dadurch nicht geschmälert, und dem Verstorbenen gelangt die…
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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