الإفتاء

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Eine ins Grab gefallene Banknote und dergleichen herausholen

Frage

Wenn bei der Beerdigung eines Verstorbenen irgendein wertvoller Gegenstand – eine Banknote und dergleichen – in das Grab fällt, ist es dann erlaubt, am nächsten Tag das Grab zu öffnen und hier und da danach zu suchen?

Antwort

Eine Banknote und dergleichen – einen Gegenstand, der aus Versehen im Grab zurückgeblieben ist – darf man vorsichtig herausholen. Den Verstorbenen darf man auf keinen Fall bewegen und auch nicht sein Leichentuch (Kafan) öffnen, um nachzusehen.

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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