Eine ins Grab gefallene Banknote und dergleichen herausholen
Frage
Wenn bei der Beerdigung eines Verstorbenen irgendein wertvoller Gegenstand – eine Banknote und dergleichen – in das Grab fällt, ist es dann erlaubt, am nächsten Tag das Grab zu öffnen und hier und da danach zu suchen?
Antwort
Eine Banknote und dergleichen – einen Gegenstand, der aus Versehen im Grab zurückgeblieben ist – darf man vorsichtig herausholen. Den Verstorbenen darf man auf keinen Fall bewegen und auch nicht sein Leichentuch (Kafan) öffnen, um nachzusehen.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
Vorschau. Der vollständige Text öffnet sich bei aktiviertem JavaScript.