Das Grab öffnen und den Verstorbenen für eine Obduktion herausholen
Frage
(1) Ist es nach der Scharia verboten, in Fällen von Vergiftung und dergleichen den Leichnam, nachdem er beerdigt wurde, zum Zweck der Obduktion (Leichenschau) herauszuholen? Die Obduktion des Leichnams liefert in solchen Fällen ein Beweismittel. (2) Wenn das so ist, sind die Muslime dann verpflichtet (Wadschib), die Polizei am Herausholen des Leichnams zu hindern und dagegen Protestmaßnahmen zu ergreifen, selbst wenn sie dafür wegen Widerstands (?) von Staatsbediensteten belangt werden? (3)
Antwort
(1) Nach der Beerdigung das Grab zu öffnen und den Leichnam für den genannten Zweck herauszuholen, ist nach der Scharia nicht richtig und nicht erlaubt. Den Leichnam aufzuschneiden ist ebenfalls nicht erlaubt. Eine Vergiftung kann durch das Geständnis des Täters oder durch Zeugen bewiesen werden; ein durch eine Obduktion erlangter Beweis ist kein Beweis nach der Scharia, und…
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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