الإفتاء

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Der Verstorbene wurde falsch ins Grab gelegt und mit Erde bedeckt

Frage

Wenn der Verstorbene beim Vollzug des Gebets [Dschanaza] falsch hingelegt wurde – an der Stelle des Kopfes die Füße und an der Stelle der Füße der Kopf – und der Imam das Gebet geleitet hat, ist das Gebet dann gültig? Und ebenso: Wenn [der Verstorbene] falsch ins Grab gelegt wurde, muss man dann das Grab erneut öffnen und die Lage korrigieren?

Antwort

Nach der Beerdigung im Grab ist es nicht richtig, das Grab zu öffnen und [den Verstorbenen] herauszuholen, um diesen Fehler zu korrigieren: [ar]إِذَا دُفِنَ بِلَا غُسْلٍ أَوْ صَلَاةٍ أَوْ وُضِعَ عَلَى غَيْرِ يَمِينِهِ أَوْ عَلَى غَيْرِ الْقِبْلَةِ فَإِنَّهُ لَا يُنْبَشُ عَلَيْهِ بَعْدَ إِهَالَةِ التُّرَابِ[/ar] „Wenn [der Verstorbene] ohne Waschung oder ohne Gebet beerdigt…

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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