Das Imamat des Imams des Viertels bei Vorhandensein eines Vormunds (Wali)
Frage
Kann der Imam des Viertels bei Vorhandensein eines Erben des Verstorbenen das Totengebet ohne dessen Erlaubnis leiten, oder nicht?
Antwort
Das ist unangemessen. Besser ist Folgendes: Wenn der Imam rechtschaffen und gottesfürchtig ist, soll [der Vormund] selbst den Imam bitten, das Gebet zu leiten; andernfalls ist es vorzuziehen (Awla), dass der Vormund (Wali) selbst das Totengebet leitet (Radd al-Muhtar, Bd. 1, S. 823).
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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