Erlaubnis des Vormunds des Verstorbenen für das Totengebet
Frage
Ist es notwendig, für das Totengebet die Erlaubnis des Vormunds (Wali) des Verstorbenen einzuholen?
Antwort
Das ursprüngliche Recht liegt beim Vormund – bei ihm ist die Erlaubnis einzuholen.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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