الإفتاء

Enter a topic or fatwa name

Der Vormund (Wali) für das Totengebet einer Frau – der Ehemann oder der Vater?

Frage

Eine Frau ist gestorben. Ihr Vater will [den Leichnam] aus dem Haus des Ehemannes in sein Haus bringen und dort beerdigen. Es entstand Meinungsverschiedenheit: Die einen sagen, das Totengebet müsse gleich hier verrichtet werden, die anderen sagen: Wie soll das Gebet verrichtet werden, wenn es keinen Vormund (Wali) gibt? Zu klären ist: Ist der Vormund der Vater oder der Ehemann? Wenn der Ehemann die Erlaubnis nicht gibt, kann der Vater die Bahre mitnehmen, oder nicht?

Antwort

[ar]ولو ماتت امرأة ولها أب وابن بالغ عاقل وزوج فالأب أحق بها[/ar] „Wenn eine Frau gestorben ist, die einen Vater, einen volljährigen, verständigen Sohn und einen Ehemann hat, so hat der Vater das größere Recht auf sie“ (al-Bahr, Bd. 2, S. 181). Aus diesem Text ist klar, dass die Vormundschaft (Wilaya) beim Vater liegt.

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

Vorschau. Der vollständige Text öffnet sich bei aktiviertem JavaScript.

Themen

Mehr in diesem Kapitel

Sprachen: English · Русский · العربية · Bosanski · Türkçe · Deutsch · বাংলা · اردو