Totengebet und das Aufbahren des Verstorbenen im Idgah
Frage
Darf man im Bereich des Idgah (des Platzes des Festgebets) das Totengebet verrichten, oder nicht? Und darf man den Verstorbenen innerhalb des Idgah niederlegen, oder nicht?
Antwort
Dort darf man sowohl den Verstorbenen niederlegen als auch das Totengebet verrichten: Es (das Idgah) hat nicht in jeder Hinsicht den Status einer Moschee.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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