Totengebet im Idgah
Frage
Wie verhält es sich mit dem Verrichten des Totengebets im Idgah (dem Platz des Festgebets) – unabhängig davon, ob sich neben dem Idgah ein angrenzender Ort befindet oder nicht?
Antwort
Nach der vorherrschenden (Radschih) und am ehesten richtigen (Asahh) Meinung hat das Idgah nur hinsichtlich der Zulässigkeit, dem Imam zu folgen (Iqtida), wenn die Reihen nicht aneinander anschließen, den Status einer Moschee. Daher ist das Totengebet im Idgah nicht verboten (wie [es] in der Moschee [ist]) – unabhängig davon, ob ein angrenzender Ort vorhanden ist oder nicht.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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