الإفتاء

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Teilnahme an den Feiern dessen, der die Zakat leugnet

Frage

[Fortsetzung der Anfrage (Istifta) aus der vorigen Fatwa („Wer die Zakat nicht als verpflichtend anerkennt“): Zaid erkennt die Verpflichtung zur Zakat nicht an, Bakr erkennt sie an, zahlt aber nicht. In der gedruckten Ausgabe ist eine Anfrage in drei Fatwas aufgeteilt: die Punkte (a)–(b) hier, (c)–(d) in der nächsten.] (a) Ein Muslim hat gegenüber einem anderen Muslim, im Licht des edlen Hadith, eine Reihe von Rechten – zum Beispiel die Teilnahme am Totengebet (Dschanaza) und den Krankenbesuch.

Antwort

(a) Zaid leugnet die Verpflichtung zur Zakat aus seiner Unwissenheit; dennoch soll man ihn bei Bedarf [in der Krankheit] besuchen, ihn auch ermahnen und ihm die Bedeutung der Zakat erklären – es ist nicht auszuschließen, dass Allah, der Erhabene, ihn rechtleitet. (b)

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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