Teilnahme an den Feiern dessen, der die Zakat leugnet
Frage
[Fortsetzung der Anfrage (Istifta) aus der vorigen Fatwa („Wer die Zakat nicht als verpflichtend anerkennt“): Zaid erkennt die Verpflichtung zur Zakat nicht an, Bakr erkennt sie an, zahlt aber nicht. In der gedruckten Ausgabe ist eine Anfrage in drei Fatwas aufgeteilt: die Punkte (a)–(b) hier, (c)–(d) in der nächsten.] (a) Ein Muslim hat gegenüber einem anderen Muslim, im Licht des edlen Hadith, eine Reihe von Rechten – zum Beispiel die Teilnahme am Totengebet (Dschanaza) und den Krankenbesuch.
Antwort
(a) Zaid leugnet die Verpflichtung zur Zakat aus seiner Unwissenheit; dennoch soll man ihn bei Bedarf [in der Krankheit] besuchen, ihn auch ermahnen und ihm die Bedeutung der Zakat erklären – es ist nicht auszuschließen, dass Allah, der Erhabene, ihn rechtleitet. (b)
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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