Das Urteil über die Worte „Wir unterstehen nicht der Scharia, sondern dem Gesetz“
Frage
Leute, die vor einem staatlichen Gericht erklären, dass sie nicht der Scharia Muhammads unterstehen, sondern dem allgemeinen Gewohnheitsrecht der Grundherren (Zamindar) – wie lautet das Urteil der Scharia über diese ihre Leugnung der Scharia? Und das, obwohl das Gericht im Punjab Vermögensstreitigkeiten auch nach der Scharia Muhammads ﷺ entscheidet. Ein Umschlag für die Antwort liegt bei.
Antwort
Wenn mit solchen Worten die Zurückweisung und Beleidigung einer Vorschrift der Scharia gemeint ist, so ist das Kufr (Unglaube). Ist jedoch eine Feststellung der Lage gemeint – dass die Nachlässigkeit im Handeln heutzutage so weit gegangen ist, dass wir alle die Beachtung der Vorschriften der Scharia aufgegeben und an ihre Stelle die Beachtung des Gesetzes gesetzt haben –, dann…
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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