Das Urteil über einen Muslim aus der Kaste der Bhangi
Frage
(a) Zaid hat eine muslimische Frau aus der Kaste der Bhangi (der Reinigungskräfte) ohne Eheschließung entführt und ist mit ihr geflohen. Nach einiger Zeit kehrte er zurück und verließ diese Frau. Wie steht es nun in dieser Lage damit, mit Zaid zu essen und neben ihm zu sitzen? Und ist er durch diese Tat aus dem Islam ausgetreten oder nicht? Wie steht es damit, dass er die Moschee betritt und das Gefäß für die rituelle Waschung berührt? (b)
Antwort
(1) Das ist eine große Sünde; nach Ansicht der Hanafiten tritt ein Mensch durch das Begehen einer großen Sünde jedoch nicht aus dem Iman aus. Also ist Zaid Muslim. [ar]وَلَا نُكَفِّرُ مُسْلِمًا بِذَنْبٍ مِنَ الذُّنُوبِ وَإِنْ كَانَتْ كَبِيرَةً إِذَا لَمْ يَسْتَحِلَّهَا، وَلَا نُزِيلُ عَنْهُ الْإِيمَانَ[/ar] „Wir erklären keinen Muslim wegen irgendeiner Sünde für ungläubig,…
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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