الإفتاء

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Verantwortung, wenn ein Geschäft dem anderen Schaden zufügt

Frage

Frage: (1) Der verehrte Hadschi Ghani Ahmad stellte den verehrten Hamid Ali bei der Eröffnung des Ladens in seinen Dienst, mit dem Versprechen, dass dieser keine eigene Ware im Laden halten und keine Bücher unter seinem eigenen Namen drucken werde. Der Laden wurde im Jahr 27 eröffnet, und bis zum Jahr 53 hielt er sich auch daran. In dieser Zeit stellte er seinen Sohn Khurshid Ali (Allah möge ihn bewahren) als seinen Gehilfen im Laden ein.

Antwort

(1) Die Bedingung, dass der verehrte Hamid Ali seine Ware nicht im Laden des Hadschi Ghani Ahmad halten wird, ist richtig. Wenn aber der Sinn der Bedingung, keine Bücher unter seinem Namen zu drucken, darin besteht, dass er nicht mit eigenem Geld unter einem gesonderten Namen Bücher drucken lassen wird, dann ist diese Bedingung nicht richtig, sodass ihre Einhaltung nicht…

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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