الإفتاء

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Wem soll dieser Betrag zurückgegeben werden, wenn der Hauseigentümer ihn nicht nehmen will

Frage

Frage: Oft hat ein Gebäude mehrere Miteigentümer, unter denen sowohl Muslime als auch Nichtmuslime sein können. Wenn ein Eigentümer diesen Betrag nicht nehmen will, andere Eigentümer ihn aber nehmen wollen, entsteht in einem solchen Fall Uneinigkeit und die Sache verdirbt. Darf in einem solchen Fall der Eigentümer, der ihn nicht nehmen will, wenn er diesen Betrag doch nimmt, ihn selbst verwenden oder in die Reparatur des Hauses und Ähnliches stecken, oder nicht?

Antwort

Nachdem er diesen Betrag genommen hat, soll er ihn demjenigen zurückgeben, von dem er ihn genommen hat.

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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