Räumung eines Hauses oder Ladens durch den Mieter
Frage
Frage: Darf man nach der Scharia vom Mieter eines Hauses oder Ladens eine erhöhte Miete verlangen oder den Mieter aus dem Haus und dem Laden hinausweisen? Denn heutzutage gilt ein staatliches Gesetz, nach dem man weder einen Laden räumen lassen noch die Miete erhöhen darf. Wenn ein Muslim die Miete nicht erhöht und nicht räumt, wird er dann vor Allah zur Rechenschaft gezogen?
Antwort
Der Eigentümer eines Ladens oder Hauses hat das Recht, nach Ablauf der Frist, für die der Mietvertrag geschlossen wurde, den Mieter hinauszuweisen; er hat auch das Recht, einen Vertrag mit erhöhter Miete zu schließen.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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