Preisänderung, um einen anderen Käufer zu täuschen
Frage
Frage: Khalid betreibt in Pakistan Handel mit Ziegen und erhält Vermittlungsgebühr. Die Vermittlung ist von zweierlei Art: (1) Er vereinbart mit dem Ziegenbesitzer: „Ich werde den Verkauf deiner Ziegen vermitteln, und für jede Ziege brauche ich fünfzig Rupien.“ Darauf einigen sie sich, und für jede Ziege, deren Verkauf er vermittelt, erhält er vom Ziegenbesitzer fünfzig Rupien. (2)
Antwort
Die erste Art ist zulässig. Die zweite Art ist ein Entgelt für Täuschung und Betrug; sie ist unzulässig. Im edlen Hadith ist ein Verbot solchen Betrugs überliefert.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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