Vermittlung im Auftrag des Verkäufers und des Käufers
Frage
Frage: Ein Freund von uns hat einen Vater, dessen Beruf die Vermittlung (Dallala) ist. Dabei geschieht Folgendes: Jemand braucht ein Haus oder ein Grundstück, und der Verkäufer sagt: „Wenn du einen Käufer für dieses Grundstück, für dieses Haus bringst, gebe ich dir von hundert Rupien eine Rupie oder so und so viele Rupien“; und wer es benötigt, sagt: „Wenn es irgendein Haus gibt, such es – ich gebe von hundert Rupien eine oder zwei Rupien.
Antwort
Dieses Einkommen ist rechtmäßig, es für die eigenen Bedürfnisse zu verwenden ist richtig. Bei einem solchen Einkommen kann nach den Regeln der Scharia auch der Hadsch zur Pflicht (Fard) werden.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
Vorschau. Der vollständige Text öffnet sich bei aktiviertem JavaScript.