الإفتاء

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Einen Laden teurer an einen anderen weiterzuvermieten, als die Miete beträgt, für die man ihn gemietet hat, ist nicht richtig

Frage

Frage: Zaid hatte einen Laden gemietet. Vor zwanzig Jahren machte er Hamid zu seinem Untermieter und nahm von Hamid als Miete etwas mehr, als er selbst dem Ladeneigentümer zahlte. Nach langer Zeit forderte er Hamid auf, den Laden zu räumen. Da Hamids Geschäft in diesem Laden lief, berief er sich darauf, dass er den Laden nicht räumen könne. Daraufhin brachte Zaid die Angelegenheit vor die Dschamaat (Gemeinde)

Antwort

Die Frage der Scharia lautet so: Für welche Miete man den Laden vom Eigentümer gemietet hat, für dieselbe Miete hat man das Recht, ihn an eine andere Person zu vermieten; mehr als das zu nehmen ist nicht richtig. Daher wurde der Überschuss, den Zaid von seinem Untermieter Hamid genommen hat, zu Unrecht genommen, und seine Rückgabe ist verpflichtend.

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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