Miete, die an ein Darlehen geknüpft ist
Frage
Frage: Zaid gab Umar sein Haus und Bargeld als Darlehen unter der Bedingung: „Du investierst dieses Geld in dein Geschäft und nutzt das Haus als Lager; die Bedingung ist aber, dass du ständig als Sicherheit Ware in Höhe (?) des Geliehenen im Lager belassen musst. Wir werden von dir nur die Miete für die Lager erheben und für das Geld keinerlei Entgelt nehmen; später, wenn wir unser Geld verlangen, gibst du nur unser Geld zurück. Außer der Lagermiete werden wir kein anderes Entgelt zu nehmen berechtigt sein.
Antwort
Das Vermieten eines Hauses ist ein eigenständiges Geschäft, und das Verleihen von Geld ist ein eigenständiges. Wenn für das als Darlehen gegebene Geld als Sicherheit die Bedingung gestellt wird, dass sich Ware in Höhe des Darlehens im Lager befinden muss – so wie ein Pfand (Rahn)
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
Vorschau. Der vollständige Text öffnet sich bei aktiviertem JavaScript.