Einen Schiiten zur Bewachung des Friedhofs anstellen
Frage
Frage: Auf dem Friedhof wurde eine Person zur Bewachung angestellt. Später stellte sich heraus, dass er Schiit ist, in seinen Angelegenheiten ist er jedoch sehr redlich und bewacht gut. Die Frage lautet, ob es zulässig ist, eine solche Person zu beschäftigen oder nicht.
Antwort
Wenn von ihm keinerlei Schaden befürchtet wird, dann ist es richtig, ihn als Arbeiter zu beschäftigen. Wenn aber irgendein Schaden befürchtet wird oder die Möglichkeit besteht, dass er die Gräber der Sunniten nicht achten, sondern im Gegenteil schänden wird, dann ist es nicht richtig, ihn als Arbeiter zu beschäftigen.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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