Anstellung des Ehemannes bei seiner Frau
Frage
Frage: Hind besitzt eine Fabrik, in der viele Arbeiter beschäftigt sind. Ihr Mann ist arm. Hind möchte ihren Mann zur Bewachung anstellen; ohne Gehalt will sie diese Arbeit nicht von ihm verlangen, und er will sie auch nicht verrichten. Soll er eine Anstellung annehmen oder nicht? Wenn ja, ergäbe sich dann nicht eine „Umkehrung der festgelegten Ordnung“ (Qalb al-Mauduʿ)? Und wenn nicht, was ist der Beweis aus der Scharia und der Vernunft?
Antwort
Dem Ehemann ist eine solche Anstellung bei seiner Frau nicht erlaubt, durch die er erniedrigt und beleidigt würde, da sich dabei eine „Umkehrung der festgelegten Ordnung“ ergibt. Ebenso ist die Anstellung für eine Arbeit nicht erlaubt, die auch ohne Anstellung ohnehin Pflicht des Ehemannes war.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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