Wenn durch Schläge zur Erziehung der Tod eintritt
Frage
Frage: Ein Mann heiratete nach dem Tod seiner Frau die verwitwete Schwester der verstorbenen Frau. Die verwitwete Schwester hatte aus erster Ehe ein Mädchen. Eines Tages schlug dieser Mann in irgendeiner Angelegenheit das Mädchen; plötzlich starb das Mädchen nach einigen Stunden. In Wahrheit hatte der Mann nicht die Absicht, es zu töten. Wie lautet das Urteil über einen solchen Mann?
Antwort
Derjenige, durch dessen Schläge dieses Mädchen gestorben ist, ist zum Ersatz verpflichtet (Daman Wadschib): [ar]كَضَرْبِ الْمُعَلِّمِ إِجْمَاعًا، وَإِنِ الضَّرْبُ بِإِذْنِهِمَا لَا ضَمَانَ عَلَى الْمُعَلِّمِ إِجْمَاعًا.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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