Die Bedingungen des Hadsch Badal
Frage
Meiner Frau ist ein Knochen gebrochen, sie hat größte Schmerzen und enorme Schwierigkeiten beim Gehen. Der Muʿallim (Pilgerführer in Mekka) sagt, dass man ihren Hadsch durch irgendeinen Mann aus dem gesegneten Mekka verrichten lassen könne. Stimmt das, und was sind die Bedingungen dafür? Teilen Sie es mit.
Antwort
Wenn jemand zum Hadsch als Fard verpflichtet war und ein Vermächtnis hinterlassen hat und das Drittel seines Nachlasses für den Hadsch reicht, so soll der Hadsch für ihn von seinem Heimatort aus veranlasst werden; reichen die Mittel dafür nicht, dann von dort aus, von wo sie ausreichen. Es ist vorzuziehen (Afdal)
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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