Das Opfer (Qurbani) des Qiran-Verrichtenden: im Haram oder in der Heimat
Frage
Soll derjenige, der den Qiran verrichtet (Qarin), nachdem er das Opfer als Dank für den Qiran dargebracht hat, dort auch das weitere Qurbani (Opfer) darbringen, das er in seiner Heimat darzubringen pflegte, oder soll er seine Kinder beauftragen, das Qurbani in der Heimat darzubringen? Was ist vorzuziehen?
Antwort
Wenn seine Kinder das Qurbani in seinem Namen gemäß seinem Auftrag darbringen, so ist sein Qurbani gültig; die Belohnung für das Opfer im geheiligten Haram ist jedoch viel größer.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
Vorschau. Der vollständige Text öffnet sich bei aktiviertem JavaScript.