Der Muhrim vollzieht die Rasur oder das Kürzen der Haare selbst, um aus dem Ihram auszutreten
Frage
Frage: Kann der Muhrim (jemand im Ihram), wenn er seinen Ihram ablegt, die Rasur (Halq) oder das Kürzen der Haare (Qasr) selbst vollziehen oder nicht? Manche sagen, dass es für den Austritt aus dem Ihram notwendig sei, dass ihm jemand, der sich nicht im Ihram befindet, die Rasur oder das Kürzen der Haare am Kopf vornimmt.
Antwort
Die Rasur oder das Kürzen kann er auch selbst vollziehen.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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