Das Istilam nach einem freiwilligen Tawaf
Frage
Frage: Wird das Istilam (Berühren) des Schwarzen Steins auch nach den zwei Rakʿa des Tawaf verrichtet?
Antwort
Nach den zwei Rakʿa desjenigen Tawaf, auf den das Saʿi folgt, wird beim Weggehen zum Istilam das Istilam des Schwarzen Steins verrichtet; und nach den zwei Rakʿa desjenigen Tawaf, auf den kein Saʿi folgt, gibt es auch kein Istilam („Minha“, Bd. 2, S. 357).
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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