Die zwei Rakʿa des Tawaf zu Makruh-Zeiten
Frage
Ist es zulässig, die zwei Rakʿa nach dem Tawaf zu jeder Zeit zu beten?
Antwort
Zu den Zeiten, in denen es verboten ist, das Fard-Gebet zu verrichten, und das freiwillige Gebet (Nafl) Makruh ist (bei Sonnenaufgang; wenn die Sonne im Zenit steht; bei Sonnenuntergang; nach dem wahren Morgengrauen (Subh Sadiq)
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
Vorschau. Der vollständige Text öffnet sich bei aktiviertem JavaScript.