Das Verrichten des Hadsch mit geliehenem Geld
Frage
Ein Mann ist von der schweren Last von Schulden niedergedrückt, besitzt aber Kapital (Vermögen in einem solchen Umfang, dass selbst nach deren Begleichung so viel übrig bleibt), dass damit die Kosten des Hadsch gedeckt werden können, und seine Angehörigen, deren Versorger er ist, in seiner Abwesenheit gut zurechtkommen können; außerdem wird er auch nach der Rückkehr vom Hadsch sorgenfrei leben. Ist der Hadsch zum Haus Allahs für einen solchen Mann Fard?
Antwort
Da Allah, der Reine, ihm so viel Wohlstand und Möglichkeit geschenkt hat, soll er gerade den Hadsch verrichten und ihn nicht aufschieben. Für seine anderen Bedürfnisse leiht er sich ja Geld und hat es schon geliehen, und zur Rückzahlung ist alles vorhanden, was Allah gegeben hat. Schieben Sie den Hadsch nicht auf.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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