Erlischt der Hadsch, wenn das Vermögen verloren gegangen ist?
Frage
Frage: Für einen Mann war der Hadsch bereits Fard geworden, doch auf irgendeine Weise ging sein Vermögen verloren, wodurch er die Möglichkeit verlor, zum Hadsch zu reisen. Erlischt der Hadsch nun für ihn oder nicht?
Antwort
Wenn er Vermögen in einer für den Hadsch ausreichenden Höhe zu einer Zeit hatte, als die Leute noch nicht zum Hadsch aufbrachen, sondern es bis zur Zeit des Hadsch noch lange hin war, und dieses Vermögen noch vor dem Eintreten der Hadsch-Zeit verloren ging, dann ist der Hadsch für ihn kein Fard.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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