Masturbation
Frage
Ein Mann masturbiert; er ist unverheiratet, ein älterer Mensch. Ein anderer Mann ist bereits verheiratet, und auch er ist von diesem Übel (wörtlich „Fluch“) befallen. Wie lautet das Urteil für ihn?
Antwort
Im Hadith wird diese Handlung getadelt. In einigen Überlieferungen ist über den, der diese Handlung begeht, der Fluch ergangen. Für denjenigen, der bereits verheiratet ist und überdies die Möglichkeit zum Verkehr mit seiner Frau hat, ist diese Handlung noch abscheulicher.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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