Die Tötung eines Ungläubigen
Frage
(1) Wird es im Jenseits Rechenschaft für die Tötung eines Ungläubigen (Kafir) überhaupt (ohne Einschränkung) geben? (2) Es gibt einen Ungläubigen, der die Muslime sehr bedrängt und sogar einen Muslim getötet hat. Wenn ihn nun jemand tötet, wird er dann im Jenseits zur Rechenschaft gezogen?
Antwort
(1) Ohne Verbrechen (Dschurm) ist das auf keinen Fall erlaubt; dafür wird es im Jenseits Rechenschaft geben. (2) Hat dieser Ungläubige denn jemanden zu Unrecht getötet? Selbst wenn er getötet hat, ist es gesetzwidrig, das Gesetz in die eigene Hand zu nehmen.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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