Die Grenze für den Gesprächsabbruch wegen Kränkung
Frage
Es ist weit bekannt, dass, wenn Muslime drei Tage lang nicht miteinander sprechen und (einer) in diesem Zustand stirbt, er ein Bewohner der Hölle ist. Gilt diese Vorschrift (Mas'ala) nur für Mann und Frau, oder ist sie allgemein? Und (ist) das Schweigen (gemeint) aus persönlichem Grund oder aus irgendeinem anderen Grund?
Antwort
Wenn man das Gespräch mit jemandem abbricht, weil sein religiöser Zustand schlecht ist, oder weil er sich dadurch bessert, oder weil man von ihm Schaden befürchtet, so ist das nach der Scharia nicht tadelnswert: [ar]أفضل الأعمال الحب في الله والبغض في الله[/ar] „Das Beste unter den Taten ist die Liebe um Allahs willen und der Hass um Allahs willen“ (Madschma' al-Fawa'id, Bd.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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