Bruch eines Versprechens bei einer Bürgschaft
Frage
Wali Muhammad sagte einmal, als er in Not und Bedrängnis war, zu Muhammad Ismail: „Bei mir steht eine Hochzeit an, Bargeld habe ich nicht. Mit dem Tuchhändler (Bazzaz), bei dem Ihr Stoff kauft, seid Ihr bekannt und habt Geschäftsbeziehungen; verschafft mir daher anlässlich der Hochzeit Stoff auf Kredit.“ Muhammad Ismail, der seine Zwangslage spürte, verschaffte ihm nach Bedarf Stoff im Wert von zweihundert Rupien unter seiner Bürgschaft.
Antwort
Dieser Bruch des Versprechens und das Nichtzahlen des Geldes eines anderen, obwohl man dazu in der Lage ist, ist Unrecht (Zulm) und Sünde. Es ist ein Recht eines Menschen (Haqq al-Abd), wofür es im Jenseits strenge Rechenschaft geben wird, und auch in dieser Welt wird Unheil kommen. Man soll Allah fürchten.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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