Das Urteil über einige Formen der üblen Nachrede (Ghiba)
Frage
Hier sind einige Formen der üblen Nachrede (Ghiba): Ein Unterdrückter berichtet vom Unrecht seines Unterdrückers; um die Menschen vor Schaden zu bewahren, sagt man zum Beispiel: „Nehmt den Heiratsantrag des und des Mannes nicht an, denn er ist ein Trinker oder ein Glücksspieler“; „Kauft keine Ware bei dem und dem Händler, denn er ist ein Betrüger und gibt zu wenig Gewicht“; oder „Gebt dem und dem kein Darlehen, denn er ist ein Gauner (?)
Antwort
(a) Eure Ansicht ist richtig, doch soll man das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Wenn man irgendwo vor Schaden und Nachteil schützen kann, ohne den Fehler zu nennen – wenn es zum Beispiel genügt zu sagen: „Den Heiratsantrag des und des anzunehmen ist nicht gut“ –, dann soll man auch nicht ausdrücklich sagen, dass er ein Trinker, ein Glücksspieler und Ähnliches ist.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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