Lüge und falsches Zeugnis
Frage
Zaid benötigt zur Durchsetzung seines Rechts ein falsches Zeugnis (Schahadat az-zur). Amr sagt: „Wenn die Scharia es erlaubt, bin ich bereit, dies zu tun.“ Daher die Bitte an Eure Hochwürden: Wenn es in dieser Angelegenheit einen Spielraum (eine Zulässigkeit) gibt, so schreibt bitte mit Verweisen auf Bücher und unter Wiedergabe des Wortlauts. Außerdem: In wie vielen Fällen erlaubt die Scharia das Lügen?
Antwort
Hängt die Wiederherstellung eines Rechts (Ihja' al-Haqq) vom falschen Zeugnis ab, so ist die Lüge in Form einer Andeutung (Ta'rid) von der Scharia erlaubt; die direkte Lüge dagegen bleibt auch dann haram. Die Fälle, in denen die Scharia die Lüge erlaubt hat, sind folgende: [ar]والكذب حرام إلا في الحرب للخدعة، وفي الصلح بين اثنين، وفي إرضاء الأهل، وفي دفع الظالم عن الظلم،…
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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