Ist für den Beischlaf irgendeine Frist festgelegt
Frage
Wie weit reicht das Recht der Frau gegenüber dem Mann in Bezug auf den Beischlaf: einmal in der Woche, einmal im Monat oder einmal im Jahr? Schreiben Sie bitte sowohl vom Standpunkt der Fatwa als auch vom Standpunkt der Taqwa (Gottesfurcht).
Antwort
Auf dem Gerichtsweg (Qada’an) erlischt das Recht der Frau durch ein einziges Mal, sodass sie danach nicht mehr verlangen kann, unter Berufung darauf die Auflösung (Faskh) des Nikah zu erwirken. Das Gebot des religiösen Gewissens (Diyana) jedoch ist, dass (der Beischlaf) von Zeit zu Zeit Wadschib ist.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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