Einige Formen des Ungehorsams gegenüber dem Ehemann
Frage
Frage: Ist es Hinda ohne Erlaubnis ihres Ehemannes Khalid erlaubt, tags oder nachts die Schwelle ihres Hauses zu überschreiten, um in ein fremdes Haus zu gehen – für Festtagsglückwünsche (Eid), oder um einer Besucherin die Häuser der Dorfbewohner oder ihrer Biradari (Sippen- oder Kastengemeinschaft) zu zeigen oder ihr eine Begegnung mit ihnen zu verschaffen, oder um eine Predigt zu hören, oder zu irgendeinem anderen Zweck, selbst wenn es das Haus des Schwiegersohns ist?
Antwort
(1, 2) Angelegenheiten, die nach der Scharia Mubah (erlaubt) sind und die die Frau bewältigen kann, das heißt, die sie ohne unerträgliche Mühsal tun kann, werden aufgrund des Befehls des Ehemannes für sie verpflichtend (Wadschib). Allerdings ist es unzulässig, dem Ehemann in der Sünde (Maʿsiya) zu gehorchen.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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