Welches Recht haben die Eltern nach dem Nikah auf die Tochter?
Frage
Frage: In welchem Maß ist es den Eltern nach dem Nikah (Ehevertrag) erlaubt, nach eigenem Ermessen über die Tochter zu verfügen? Und in welchem Maß hat der Ehemann das Recht, sie in seinen erlaubten Angelegenheiten und Tätigkeiten sowie zur sexuellen Befriedigung (außer in den Tagen von Haid und Nifas, d. h. Menstruation und Wochenbettblutung) in Anspruch zu nehmen, und zu welcher Zeit kann er das tun?
Antwort
Die Eltern sind, nachdem sie sie (in das Haus des Ehemannes) verabschiedet haben, davon frei. Einmal in der Woche kann die Tochter ihre Eltern besuchen, soll aber nach dem Besuch zurückkehren; ohne Erlaubnis des Ehemannes soll sie dort nicht bleiben.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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